Technologische Anleitung zur Herstellung von Limonaden auf Basis von Mikroemulsionen von CO2-Extrakten (Teil 2)

Nachfolgend wird der zweite und letzte Teil der technologischen Anleitung zur Herstellung von kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken auf Basis von Mikroemulsionen von CO2-Extrakten veröffentlicht, die vom Institut für Getränke im Auftrag der Firma „Biozevtika“ entwickelt wurden. Tatsächlich ist dieses Handbuch ein hochwertiges Kompendium von Best Practices für die Herstellung von Limonade, die von der Softdrinkindustrie über viele Jahrzehnte gesammelt wurden. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst an die in der Anleitung angegebenen Verfahren und Parameter zu halten, da deren sorgfältige Beachtung ein gleichbleibend hervorragendes Ergebnis garantiert.

Unabhängig davon ist die Wasserqualität als einer der Schlüsselparameter für die Herstellung von Getränken auf der Basis von Mikroemulsionen von CO2-Extrakten zu erwähnen. Zu hartes Wasser kann im Laufe der Zeit zu einer Reihe negativer Veränderungen im Produkt führen, die sein Aussehen, seine organoleptischen und kommerziellen Eigenschaften verschlechtern – wir sprechen über solche potenziellen Veränderungen wie Trübung, Sedimentation, Abplatzung und eine Reihe anderer. Daher gilt die allgemeine Regel: Je weicher das Wasser, desto besser, desto besser und stabiler wird das fertige Getränk. Aus diesem Grund empfehlen wir, der Wasseraufbereitung besondere Aufmerksamkeit zu widmen und alle in der Anleitung empfohlenen Enthärtungsparameter (maximal 0,7 Härtegrade, besser weniger) pünktlich einzuhalten, Filter regelmäßig zu spülen und Verbrauchsmaterialien zu wechseln.

Den ersten Teil der Technikanweisung finden Sie unter diesem Link.

6 Methoden und Mittel zur Kontrolle des technologischen Prozesses, der Rohstoffe und der Endprodukte

6.1   Bei der Zubereitung von Getränken werden Rohstoffe, gemischter Sirup und das fertige Getränk kontrolliert.

6.2   Die Qualität der Rohstoffe und technologischen Hilfsmittel wird nach den Anforderungen der aktuellen Normen kontrolliert.

6.3   Die Probenahme von Fertigprodukten erfolgt gemäß G 6687.0-86.

6.4   Personen, die die Kontrolle ausüben, werden durch Stellenbeschreibungen bestimmt.

6.5   Eine kurze Beschreibung der Methoden und Mittel zur Kontrolle von Rohstoffen, technologischen Prozessen und Endprodukten ist in Tabelle 3 aufgeführt.

Tabelle 3

(Chart 3)

Kontrolliertes ProduktPlatzauswahl und Periode Kontrollierte Indikatoren Grenzwerte, Indikatoren Methoden und Einrichtungen
Kontrolle
12345
Konzentrierte Säfte, Konzentrate Lagerhaus, jede ChargeMassenanteil von Feststoffen
Säure
In Übereinstimmung mit behördlichen Dokumenten
– „-
G 6687.2-90
G 6687.4-86
Weißer Zucker Lagerhaus, jede Charge Aussehen, Geschmack, Geruch, Reinheit der Lösung
Feuchtigkeitsgehalt
Gemäß G 33222-2015
– „-
G 12576-2014
G R 54642-2011
Aufgüsse, Extrakte Lagerhaus, jede ChargeMassenkonzentration von FeststoffenIn Übereinstimmung mit behördlichen Dokumenten G 6687.2-90
Behandeltes Wasser Nach der Wasseraufbereitung Geschmack, Geruch, Farbe und Trübung
Allgemeine Härte, 0J
Restchlor, mg/dm³
Alkalinität, mg-eq/dm³
Gemäß SanPiN 2.1.4.1074-01 2.1.4 1175-02
TI 10-5031536-73-90
Nicht mehr als 0,7
Nicht mehr als 0,3
Nicht mehr als 1,0
G 3351-74
G 31954-2012
G 18190-72
TI 10-5031536-143-91
Zuckersirup Sirupkocher, jede Charge Massenanteil von Feststoffen
Volumen
In Übereinstimmung mit dem TI
Übereinstimmung mit dem DZ
G 6687.2-90
Durchflussmesser oder Wasserglas

Fortsetzung von Tabelle 3

12345
Sirupmischung Lagersammlung, jede ChargeVolumen Je nach gewählter Verdünnung Mit Schauglas oder Durchflussmesser
Fertiggetränk Verbraucherverpackung, jede Charge am Tag der Abfüllung
-„-
-„-
-„-
Aussehen, Farbe, Aroma, Geschmack
Produktionsvolumen
Massenanteil von Feststoffen

Säure
Mit Übereinstimmung von DZ 
Zulässige negative Abweichungen von der Nennleistung mit Übereinstimmung von G 8.579-2002
Zulässige positive Abweichungen werden vom Unternehmen festgelegt in Übereinstimmung mit dem DZ
-„-
G 6687,5-86
G 6687,5-86
G 6687.2-90
G 6687.4-86
Fertiggetränk Im Einvernehmen mit den Gebietsbehörden von Rospotrebnadzor
-„-
BGKP
Pathogene Mikroorganismen, inkl. Salmonellen
Hefen und Schimmelpilze
Gemäß TR ZU 021/2011
– „-
– „-
G 30712-2001
G 31747-2012
G 31659-2012
G 10444.12-2013

Ende von Tabelle 3

12345
Fertiggetränk – „-
– „-
– „-
– „-
Gehalt an toxischen Elementen:
Arsen
Cadmium
Merkur
-„-
-„-
-„-
-„-
G 26932-86 G 30178-96 G 30538-97 G R 51301-99 G 26930-86 G 30538-97 G 31628-2012 G R 51766-2001 G 26933-86  G 30178-96 G 30538-97 G R 51301-99 G 26927-86

Auf Wunsch des VerbrauchersGehalt an KonservierungsmittelnIn Übereinstimmung mit dem DZ G 30059-93 G R 53193-2008

7. Annahmeregeln

Annahmeregeln nach G 6687.0-86.

8. Sanitäre und hygienische Anforderungen

Bei der Herstellung von Getränken sollte man sich an den Anforderungen der „Gesundheitsordnung für Betriebe der Brauerei- und alkoholfreien Industrie“, genehmigt am 15.04.1985, „Anleitung zur mikrobiologischen Kontrolle der Herstellung hochpersistenter alkoholfreier Getränke“, orientieren ” IK 10-5031536-105-91, genehmigt am 28. Juni 1991, sowie die aktuellen Anweisungen zum Waschen und Desinfizieren von Industrieanlagen, Verbraucherverpackungen und Geräten.

Die Häufigkeit vorbeugender Hygienemaßnahmen und das Waschen der Prozessausrüstung gemäß dem genehmigten Zeitplan.

9. Sicherheitsanforderungen

Bei der Herstellung von Getränken sind die am 03.05.1982 genehmigten „Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften in der Brau- und Nichtalkoholindustrie“ sowie die in der Vorschrift genehmigten Sicherheitsvorschriften für einen bestimmten Betrieb zu beachten Benehmen.

10. Liste der für die Herstellung von Getränken erforderlichen behördlichen und technologischen Unterlagen

  • G 28188-2014 „Alkoholfreie Getränke. Allgemeine technische Bedingungen»
  • Technische Vorschrift der Zollunion TR TS 021/2011 „Zur Lebensmittelsicherheit“
  • Technisches Regelwerk der Zollunion TR ZU 022/2011 „Lebensmittel im Hinblick auf ihre Kennzeichnung“
  • Technische Vorschrift der Zollunion TR ZU 005/2011 „Über die Sicherheit von Verpackungen“
  • Technische Regelwerke der Zollunion TR TS 029/2012 „Sicherheitsanforderungen für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe“
  • „Hygienevorschriften für Unternehmen der Brau- und alkoholfreien Industrie“, genehmigt vom Ministerium für Industrie und Handel am 15.04.85 und vom Gesundheitsministerium am 09.04.85
  • IK 10-5031536-105-91 „Anleitung zur mikrobiologischen Kontrolle bei der Herstellung hochbeständiger Erfrischungsgetränke“, genehmigt am 28.06.1991
  • „Regeln für Sicherheit und Arbeitshygiene in der Brauerei- und alkoholfreien Industrie“, genehmigt vom Ministerium für Industrie und Handel der UdSSR am 03.05.82
  • SanPiN 2.1.4.1074-01 „Trinkwasser. Hygienische Anforderungen an die Wasserqualität von zentralen Trinkwasserversorgungssystemen. Qualitätskontrolle“
  • SanPiN 2.1.4 1175-02 „Trinkwasser. Hygienische Anforderungen an die Qualität der dezentralen Wasserversorgung. Sanitärer Schutz von Quellen»
  • TI 10-5031536-73-90 „Technologische Anleitung zur Wasseraufbereitung zur Herstellung von Bier und Erfrischungsgetränken“

Neben den technologischen Anweisungen verfügt die Firma „Biozevtika“ über eine Vielzahl von Originalrezepten für Limonaden auf Basis von Mikroemulsionen von CO2-Extrakten. Für Katalog, Muster und Klärung von Fragen kontaktieren Sie uns bitte.